Ihr Kfz-Gutachter

im Rheinland & Ruhrgebiet

Schnelle Hilfe. Maximaler Schadensersatz. 100 % kostenlos

24h-Service: Besichtigungstermin innerhalb von 24h

Unabhängig: Objektive Bewertung, nur Ihren Interessen verpflichtet

Kostenlos: Kostenlose Beratung und Vor-Ort-Service

Schnelligkeit: Nur ein Werktag bis zum fertigen Gutachten

Jetzt anrufen & Anspruch sichern!

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Jan Lösbrock
Erfahrungen & Bewertungen zu KFZ-Sachverständige SV-mobil

In nur 4 Schritten: So einfach kommen Sie zu Ihrem Anspruch.

Einfacher Ablauf. Schnelle Auszahlung.

1. Beratung

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie kostenfrei und ausführlich zu den nächsten Schritten und Maßnahmen nach Ihrem Unfall.

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2. Termin

Gemeinsam vereinbaren wir einen Termin zur Begutachtung des Schadens - egal ob bei Ihnen zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz.

3. Gutachten

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug und erstellen zeitnah ein unabhängiges Gutachten und leiten es an die zuständige Versicherung weiter. Das Gutachten ist für den Geschädigten selbstverständlich kostenlos!

4. Erstattung

Die gegnerische Versicherung erstattet Ihnen die Kosten des Schadens auf Basis unseres Gutachtens.

Das sagen unsere Kunden

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Im Rheinland und Ruhrgebiet -

wir kommen kostenlos zu Ihnen

Der Schaden an Ihrem Auto wird vor Ort aufgenommen:

bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder bei der Werkstatt Ihres Vertrauens. Unser Einsatzgebiet ist der linke Niederrhein und das westliche Ruhrgebiet.

Vom Kreis Kleve bis Köln, vom Kreis Wesel bis Aachen,

wir sind innerhalb von 24h für Sie vor Ort in Viersen, Krefeld, Duisburg, Mühlheim, Mönchengladbach, Neuss, Düsseldorf, Oberhausen, Essen, Mettmann, Heinsberg, Düren, Bergheim …

KFZ-Gutachten für private & gewerbliche Kunden

Unfallgutachten / Schadengutachten

Wir erstellen ein unabhängiges Gutachten, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind. Die Versicherung muss alle Schäden und Nebenkosten ersetzen. Unser Gutachten stellt dabei die Grundlage für Ihre Ansprüche dar.

LKW-Gutachten

Wir begutachten LKW, Anhänger und Busse nach Unfällen oder für Verkäufe. Egal ob Schaden- oder Wertgutachten - wir kommen direkt zum Verlade- oder Rastplatz.

Gutachten für Zweiräder

Ob nach einem Unfall oder für den Verkauf - wir erstellen Schaden- und Wertgutachten für Motorräder, Roller, E-Bikes, Pedelecs und Fahrräder. Wir dokumentieren den Zustand lückenlos.

Kostenvoranschlag

Bei Bagatellschäden bis ca. 750 Euro erstellen wir einen Kostenvoranschlag anstelle eines Gutachtens. So können Sie sicher sein, dass Sie auf keinerlei Kosten sitzen bleiben.

Wertgutachten

für Oldtimer & Youngtimer

Als offizieller Classic-Analytics-Partner bewerten wir zuverlässig den Wert Ihres Oldtimers oder Youngtimers. Vertrauen Sie unserer Expertise bei der Fahrzeugbewertung von Klassikern.

Fahrzeugbewertungen für Gebrauchtfahrzeuge

Sie benötigen eine professionelle Fahrzeugbewertung, z.B. für Finanzamt, Erbteilung oder Verkauf? Wir dokumentieren wertbeeinflussende Faktoren und den Fahrzeugzustand lückenlos.

Über SV-mobil

KFZ-Sachverständige SV-mobil

Marius Rathke & Jan Lösbrock GbR

Volksbadstraße 87

41065 Mönchengladbach


Telefon: 0157 34873677

Mail: info@sv-mobil.de

Häufig gestellte Fragen

Darf ich den Gutachter aussuchen?

Bei einem Haftpflichtschaden (unverschuldeter Unfall) haben Sie als Fahrzeughalter die freie Wahl, welchen Gutachter Sie mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges beauftragen.

Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung zur Erstellung eines Kostenvoranschlags durch eine Werkstatt oder zur Begutachtung des Fahrzeuges durch den versicherungseigenen Gutachter verleiten. Die Bemühungen der Versicherung, Ihnen zu „helfen“, dienen lediglich der Schadenminderung und werden nicht in Ihrem Interesse erfolgen.

Bei einem Kaskoschaden (eigenverschuldet) obliegt die Wahl des Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft.

Wie lange dauert der Begutachtungstermin?

Die Dauer der Besichtigung ist abhängig von dem Umfang des eingetretenen Schadens, in der Regel kann jedoch von etwa 30 Minuten ausgegangen werden.

Der Gutachter steht Ihnen beim Besichtigungstermin so lange zur Verfügung, bis Ihre Fragen vollständig und detailliert beantwortet wurden. Sollten nach der Fahrzeugbesichtigung weitere Fragen oder Unklarheiten aufkommen, können Sie uns diesbezüglich gerne telefonisch kontaktieren.

Wo findet die Begutachtung statt?

Den Ort der Begutachtung können Sie frei wählen, ob bei Ihnen Zuhause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder auch auf dem Sicherstellungsgelände des Abschleppunternehmens. Sie teilen uns bei der Terminabsprache den gewünschten Besichtigungsort mit und wir kommen mit entsprechender Ausrüstung dorthin.

Wie lange dauert es, bis das Gutachten fertig ist?

In der Regel werden die Gutachten innerhalb von 24 Stunden fertiggestellt. Voraussetzung ist, dass alle Daten vollständig sind und es sich um einen Reparaturschaden handelt. Sollte es sich um einen Schaden mit Anstoß am Rad handeln oder die Reparaturkosten 50% des Fahrzeugwertes überschreiten, ist aufgrund des zu ermittelnden Restwertes von einer Fertigstellung binnen 48 Stunden auszugehen.

Gerne übersenden wir Ihnen das Gutachten sofort nach Fertigstellung per E-Mail.

Geld statt Reparatur, geht das?

Die Auszahlung der Reparaturkosten anstelle einer Reparatur ist selbstverständlich möglich. Dabei spricht man von einer „fiktiven Abrechnung“, bei welcher die Nettoreparaturkosten ausgezahlt werden.

Auch der ggf. angefallene merkantile Minderwert des Fahrzeuges ist von der regulierenden Versicherung auszuzahlen, selbst wenn keine Reparatur beabsichtigt ist.

Sollte Ihr Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten haben, erhalten Sie von der Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ob Sie das Fahrzeug behalten wollen oder es für das verbindliche Restwertgebot abgeben, ist Ihre eigene Entscheidung.

Bekomme ich eine Wertminderung erstattet?

Die Ermittlung einer merkantilen Wertminderung ist Bestandteil des Gutachtens. Die Wertminderung ist eine durch den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu leistende Zahlung, da Ihr Fahrzeug durch den Schaden auch nach der Reparatur einen geringeren Verkaufspreis erzielen würde.

Die ermittelte Wertminderung ist auch bei einer fiktiven Abrechnung an den Geschädigten zu zahlen.

Ob bei Ihrem Fahrzeug unfallbedingt eine merkantile Wertminderung anfällt, ist abhängig von mehreren Faktoren. Leider ist es üblich, dass Versicherungen die Meinung vertreten, dem Geschädigten würde die Auszahlung einer Wertminderung auf Grund einer erhöhten Laufleistung oder des Fahrzeugalters nicht zustehen. Diese Meinung wurde bereits durch Gerichtsurteile widerlegt.

Soll ich auch bei einer Teilschuld ein Gutachten erstellen lassen?

Auch bei einer Teilschuld ist es in der Regel ratsam, ein Gutachten erstellen zu lassen.

Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf, damit wir Ihre Fragen beantworten können. Auch bezüglich der Gutachtenkosten wird sich eine Lösung finden, welche Ihren Vorstellungen entspricht!

In Fällen der Teilschuld ist es empfehlenswert, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, da die Versicherungen in diesen Fällen sehr zahlungsunwillig und prozessfreudig sind.

Wie viel kostet ein Schadengutachten und wer bezahlt es?

Die Kosten für ein Schadengutachten richten sich nach der Schadenhöhe und setzen sich zusammen aus dem Grundhonorar des Sachverständigen, Nebenkosten und ggf. anfallenden Zusatzkosten. Die konkreten Kosten für ein Gutachten lassen sich erst nach der Fertigstellung des Gutachtens errechnen.

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls sind die Gutachtenkosten durch die regulierungspflichtige Versicherung bzw. den Schädiger zu übernehmen, da es sich bei dem Gutachten um einen Teil des Gesamtschadens handelt.

Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Die Frage, ob Sie einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten für die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung benötigen, erübrigt sich in der Regel bereits mit Ermittlung der Reparaturkosten.

Ein Kostenvoranschlag wird lediglich bei sehr geringfügigen Beschädigungen zur korrekten Anspruchsermittlung ausreichen. Hierbei wird keine merkantile Wertminderung berechnet, weder Angaben über den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert des Fahrzeuges gemacht und viele weitere relevante Faktoren bleiben unberücksichtigt. Ein Kostenvoranschlag umfasst lediglich eine Reparaturkostenkalkulation und eine geringfügige Bilddokumentation, sodass dessen Aussagekraft entsprechend gering ist.

Ein Gutachten hingegen dient neben der Reparaturkostenermittlung als Beweissicherung und als Berechnungsgrundlage für alle mit dem Schadenereignis zusammenhängenden relevanten Faktoren und Werte. Ein durch uns angefertigtes Gutachten umfasst in der Regel über 25 Seiten und wird allgemeinverständlich und informativ verfasst.

Darf ich einfach einen Anwalt einschalten?

Ja, das Einschalten eines Rechtsanwalts ist bei einem Haftpflichtschaden in jedem Fall zu empfehlen. Sollten Sie noch keinen Anwalt haben, können wir Ihnen gerne einen Kontakt vermitteln. Die Vollmachten für die von uns empfohlenen Anwälte bringen wir selbstverständlich zum Besichtigungstermin Ihres Fahrzeuges mit, sodass wir das Gutachten inklusive aller erforderlichen Dokumente sofort an Ihren Anwalt weiterleiten können, um eine schnellstmögliche Regulierung zu gewährleisten.

Eine Rechtsschutzversicherung ist Ihrerseits nicht von Nöten, die Kosten für Ihren Rechtsanwalt muss die gegnerische Versicherung tragen, da es sich bei diesen Kosten um einen Teil des Gesamtschadens handelt.

Die Kosten für einen Rechtsanwalt müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, da sie Teil des Gesamtschadens sind. Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht erforderlich.

Warum wir Ihnen empfehlen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen:

Die gegnerische Versicherung wird Ihnen mitteilen, dass Sie den Schaden ohne weitere Probleme regulieren wird. Sie werden einen Leihwagen angeboten bekommen und die Reparatur in einer Vertragswerkstatt des Versicherers wird für Sie organisiert werden. Dieser „freundliche Service“ dient nur dem Ziel, den Schaden möglichst gering zu halten, dies geschieht auf Ihre Kosten!

Viele Geschädigte denken, dass Sie die Kosten eines Rechtsanwalts für die Versicherung „einsparen“ können. Dies ist jedoch ein grober Fehler. Die Versicherungen beschäftigen eine Vielzahl an Juristen; wollen Sie diesen wirklich ohne entsprechenden Rechtsbeistand gegenüberstehen? Mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts sorgen Sie lediglich dafür, bei der Durchsetzung Ihrer Forderung nicht benachteiligt zu sein.

Da die Versicherungen versuchen, die berechtigten (!) Forderungen des Geschädigten zu kürzen, ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts dringend anzuraten.

Ohne juristischen Beistand sind die Ergebnisse der Schadenregulierung häufig unbefriedigend.

Darf die Versicherung den Schadenbetrag aus dem Gutachten kürzen?

Vorgenommene Kürzungen durch Versicherer sind leider an der Tagesordnung.

In den meisten Fällen sind diese jedoch nicht zu rechtfertigen. Sollte eine Kürzung seitens der Versicherung unternommen werden, kontaktieren Sie zeitnah Ihren Rechtsanwalt, dieser wird Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen weiterhelfen.

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41065 Mönchengladbach


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Mail: info@sv-mobil.de