Schnelle Hilfe. Maximaler Schadensersatz. 100 % kostenlos
24h-Service: Besichtigungstermin innerhalb von 24h
Unabhängig: Objektive Bewertung, nur Ihren Interessen verpflichtet
Kostenlos: Kostenlose Beratung und Vor-Ort-Service
Schnelligkeit: Nur ein Werktag bis zum fertigen Gutachten
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Einfacher Ablauf. Schnelle Auszahlung.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie kostenfrei und ausführlich zu den nächsten Schritten und Maßnahmen nach Ihrem Unfall.
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2. Termin
Gemeinsam vereinbaren wir einen Termin zur Begutachtung des Schadens - egal ob bei Ihnen zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz.
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug und erstellen zeitnah ein unabhängiges Gutachten und leiten es an die zuständige Versicherung weiter. Das Gutachten ist für den Geschädigten selbstverständlich kostenlos!
Die gegnerische Versicherung erstattet Ihnen die Kosten des Schadens auf Basis unseres Gutachtens.
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Der Schaden an Ihrem Auto wird vor Ort aufgenommen:
bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz oder bei der Werkstatt Ihres Vertrauens. Unser Einsatzgebiet ist der linke Niederrhein und das westliche Ruhrgebiet.
Vom Kreis Kleve bis Köln, vom Kreis Wesel bis Aachen,
wir sind innerhalb von 24h für Sie vor Ort in Viersen, Krefeld, Duisburg, Mühlheim, Mönchengladbach, Neuss, Düsseldorf, Oberhausen, Essen, Mettmann, Heinsberg, Düren, Bergheim …
Wir erstellen ein unabhängiges Gutachten, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind. Die Versicherung muss alle Schäden und Nebenkosten ersetzen. Unser Gutachten stellt dabei die Grundlage für Ihre Ansprüche dar.
Wir begutachten LKW, Anhänger und Busse nach Unfällen oder für Verkäufe. Egal ob Schaden- oder Wertgutachten - wir kommen direkt zum Verlade- oder Rastplatz.
Ob nach einem Unfall oder für den Verkauf - wir erstellen Schaden- und Wertgutachten für Motorräder, Roller, E-Bikes, Pedelecs und Fahrräder. Wir dokumentieren den Zustand lückenlos.
Bei Bagatellschäden bis ca. 750 Euro erstellen wir einen Kostenvoranschlag anstelle eines Gutachtens. So können Sie sicher sein, dass Sie auf keinerlei Kosten sitzen bleiben.
Als offizieller Classic-Analytics-Partner bewerten wir zuverlässig den Wert Ihres Oldtimers oder Youngtimers. Vertrauen Sie unserer Expertise bei der Fahrzeugbewertung von Klassikern.
Sie benötigen eine professionelle Fahrzeugbewertung, z.B. für Finanzamt, Erbteilung oder Verkauf? Wir dokumentieren wertbeeinflussende Faktoren und den Fahrzeugzustand lückenlos.
KFZ-Sachverständige SV-mobil
Marius Rathke & Jan Lösbrock GbR
Volksbadstraße 87
41065 Mönchengladbach
Telefon: 0157 34873677
Mail: info@sv-mobil.de
Bei einem Haftpflichtschaden (unverschuldeter Unfall) haben Sie als Fahrzeughalter die freie Wahl, welchen Gutachter Sie mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges beauftragen.
Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung zur Erstellung eines Kostenvoranschlags durch eine Werkstatt oder zur Begutachtung des Fahrzeuges durch den versicherungseigenen Gutachter verleiten. Die Bemühungen der Versicherung, Ihnen zu „helfen“, dienen lediglich der Schadenminderung und werden nicht in Ihrem Interesse erfolgen.
Bei einem Kaskoschaden (eigenverschuldet) obliegt die Wahl des Sachverständigen der Versicherungsgesellschaft.
Die Dauer der Besichtigung ist abhängig von dem Umfang des eingetretenen Schadens, in der Regel kann jedoch von etwa 30 Minuten ausgegangen werden.
Der Gutachter steht Ihnen beim Besichtigungstermin so lange zur Verfügung, bis Ihre Fragen vollständig und detailliert beantwortet wurden. Sollten nach der Fahrzeugbesichtigung weitere Fragen oder Unklarheiten aufkommen, können Sie uns diesbezüglich gerne telefonisch kontaktieren.
Den Ort der Begutachtung können Sie frei wählen, ob bei Ihnen Zuhause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder auch auf dem Sicherstellungsgelände des Abschleppunternehmens. Sie teilen uns bei der Terminabsprache den gewünschten Besichtigungsort mit und wir kommen mit entsprechender Ausrüstung dorthin.
In der Regel werden die Gutachten innerhalb von 24 Stunden fertiggestellt. Voraussetzung ist, dass alle Daten vollständig sind und es sich um einen Reparaturschaden handelt. Sollte es sich um einen Schaden mit Anstoß am Rad handeln oder die Reparaturkosten 50% des Fahrzeugwertes überschreiten, ist aufgrund des zu ermittelnden Restwertes von einer Fertigstellung binnen 48 Stunden auszugehen.
Gerne übersenden wir Ihnen das Gutachten sofort nach Fertigstellung per E-Mail.
Die Auszahlung der Reparaturkosten anstelle einer Reparatur ist selbstverständlich möglich. Dabei spricht man von einer „fiktiven Abrechnung“, bei welcher die Nettoreparaturkosten ausgezahlt werden.
Auch der ggf. angefallene merkantile Minderwert des Fahrzeuges ist von der regulierenden Versicherung auszuzahlen, selbst wenn keine Reparatur beabsichtigt ist.
Sollte Ihr Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten haben, erhalten Sie von der Versicherung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert. Ob Sie das Fahrzeug behalten wollen oder es für das verbindliche Restwertgebot abgeben, ist Ihre eigene Entscheidung.
Die Ermittlung einer merkantilen Wertminderung ist Bestandteil des Gutachtens. Die Wertminderung ist eine durch den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu leistende Zahlung, da Ihr Fahrzeug durch den Schaden auch nach der Reparatur einen geringeren Verkaufspreis erzielen würde.
Die ermittelte Wertminderung ist auch bei einer fiktiven Abrechnung an den Geschädigten zu zahlen.
Ob bei Ihrem Fahrzeug unfallbedingt eine merkantile Wertminderung anfällt, ist abhängig von mehreren Faktoren. Leider ist es üblich, dass Versicherungen die Meinung vertreten, dem Geschädigten würde die Auszahlung einer Wertminderung auf Grund einer erhöhten Laufleistung oder des Fahrzeugalters nicht zustehen. Diese Meinung wurde bereits durch Gerichtsurteile widerlegt.
Auch bei einer Teilschuld ist es in der Regel ratsam, ein Gutachten erstellen zu lassen.
Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf, damit wir Ihre Fragen beantworten können. Auch bezüglich der Gutachtenkosten wird sich eine Lösung finden, welche Ihren Vorstellungen entspricht!
In Fällen der Teilschuld ist es empfehlenswert, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, da die Versicherungen in diesen Fällen sehr zahlungsunwillig und prozessfreudig sind.
Die Kosten für ein Schadengutachten richten sich nach der Schadenhöhe und setzen sich zusammen aus dem Grundhonorar des Sachverständigen, Nebenkosten und ggf. anfallenden Zusatzkosten. Die konkreten Kosten für ein Gutachten lassen sich erst nach der Fertigstellung des Gutachtens errechnen.
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls sind die Gutachtenkosten durch die regulierungspflichtige Versicherung bzw. den Schädiger zu übernehmen, da es sich bei dem Gutachten um einen Teil des Gesamtschadens handelt.
Die Frage, ob Sie einen Kostenvoranschlag oder ein Gutachten für die Regulierung mit der gegnerischen Versicherung benötigen, erübrigt sich in der Regel bereits mit Ermittlung der Reparaturkosten.
Ein Kostenvoranschlag wird lediglich bei sehr geringfügigen Beschädigungen zur korrekten Anspruchsermittlung ausreichen. Hierbei wird keine merkantile Wertminderung berechnet, weder Angaben über den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert des Fahrzeuges gemacht und viele weitere relevante Faktoren bleiben unberücksichtigt. Ein Kostenvoranschlag umfasst lediglich eine Reparaturkostenkalkulation und eine geringfügige Bilddokumentation, sodass dessen Aussagekraft entsprechend gering ist.
Ein Gutachten hingegen dient neben der Reparaturkostenermittlung als Beweissicherung und als Berechnungsgrundlage für alle mit dem Schadenereignis zusammenhängenden relevanten Faktoren und Werte. Ein durch uns angefertigtes Gutachten umfasst in der Regel über 25 Seiten und wird allgemeinverständlich und informativ verfasst.
Ja, das Einschalten eines Rechtsanwalts ist bei einem Haftpflichtschaden in jedem Fall zu empfehlen. Sollten Sie noch keinen Anwalt haben, können wir Ihnen gerne einen Kontakt vermitteln. Die Vollmachten für die von uns empfohlenen Anwälte bringen wir selbstverständlich zum Besichtigungstermin Ihres Fahrzeuges mit, sodass wir das Gutachten inklusive aller erforderlichen Dokumente sofort an Ihren Anwalt weiterleiten können, um eine schnellstmögliche Regulierung zu gewährleisten.
Eine Rechtsschutzversicherung ist Ihrerseits nicht von Nöten, die Kosten für Ihren Rechtsanwalt muss die gegnerische Versicherung tragen, da es sich bei diesen Kosten um einen Teil des Gesamtschadens handelt.
Die Kosten für einen Rechtsanwalt müssen von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, da sie Teil des Gesamtschadens sind. Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht erforderlich.
Warum wir Ihnen empfehlen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen:
Die gegnerische Versicherung wird Ihnen mitteilen, dass Sie den Schaden ohne weitere Probleme regulieren wird. Sie werden einen Leihwagen angeboten bekommen und die Reparatur in einer Vertragswerkstatt des Versicherers wird für Sie organisiert werden. Dieser „freundliche Service“ dient nur dem Ziel, den Schaden möglichst gering zu halten, dies geschieht auf Ihre Kosten!
Viele Geschädigte denken, dass Sie die Kosten eines Rechtsanwalts für die Versicherung „einsparen“ können. Dies ist jedoch ein grober Fehler. Die Versicherungen beschäftigen eine Vielzahl an Juristen; wollen Sie diesen wirklich ohne entsprechenden Rechtsbeistand gegenüberstehen? Mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts sorgen Sie lediglich dafür, bei der Durchsetzung Ihrer Forderung nicht benachteiligt zu sein.
Da die Versicherungen versuchen, die berechtigten (!) Forderungen des Geschädigten zu kürzen, ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts dringend anzuraten.
Ohne juristischen Beistand sind die Ergebnisse der Schadenregulierung häufig unbefriedigend.
Vorgenommene Kürzungen durch Versicherer sind leider an der Tagesordnung.
In den meisten Fällen sind diese jedoch nicht zu rechtfertigen. Sollte eine Kürzung seitens der Versicherung unternommen werden, kontaktieren Sie zeitnah Ihren Rechtsanwalt, dieser wird Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen weiterhelfen.
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